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Dafür werden Gesetze von der Regierung mit der Absicht eingebracht, sie nicht - wie es eigentlich zu erwarten wäre - anzunehmen, sondern sie scheitern zu lassen. Eine Antwort auf dieses Verhalten und auf das Unrechtsbewusstsein, das dieses Verhalten der Grünen in der Regierung bei den Menschen auslöst, kann kein Richter geben. Eine Antwort bleibt in diesem Fall einzig und allein den Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern vorbehalten.
Das von der grün-roten Regierung eingebrachte Kündigungsgesetz ist ein einziges Wirr Warr. Die Regierung spricht von Kündigungsrechten, wo es keine gibt. Die Regierung verletzt allein mit der Einbringung des Gesetzes ihre Projektförderungspflicht, aber die größte Unglaublichkeit liegt in der Intransparenz, die mit diesem Gesetz verbunden ist.
Mit keinem Wort erwähnt die grün-rote Regierung die Folgekosten des Gesetzes. Dass der Haushalt und damit die Steuerzahler mit Ausstiegskosten zwischen 1 bis 1,5 Milliarden Euro belastet werden, wird einfach verschwiegen. Jedes Gesetz muss mögliche Folgekosten und Folgewirkungen enthalten. Ganz gezielt wurden diese nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, da die Landesregierung befürchtete, dass man damit ein offensichtliches Argument liefert, dem Kündigungsgesetz nicht zuzustimmen. Bis zu 1,5 Milliarden für nichts – die Fertigstellung von S21 wird das Land im Vergleich dazu „nur“ 824 Millionen Euro kosten.
Ferner wird auch verschwiegen, dass die Menschen nicht über die Frage Stuttgart 21 Ja oder Nein, sondern lediglich über die Prüfung von nicht vorhandenen Kündigungsrechten abstimmen sollen. Das bedeutet ganz konkret: Wer für Stuttgart 21 ist, muss bei der Volksabstimmung mit ‚Nein‘ zum Kündigungsgesetz stimmen. Wir vertrauen auf die Menschen im Land, auf ihr Urteilsvermögen und ihr Rechtsempfinden. Wir werden ihnen das Handeln und die tatsächlichen Absichten der Grünen mit diesem Gesetz vor Augen führen und am Ende zählt dann die Stimme des Volkes.
Die Menschen im Land übernehmen bei der Volksabstimmung die Aufgabe der von ihnen gewählten Parlamentarier. Die Landesregierung hat durch ein sehr fragwürdiges Verfahren ein Gesetz vor dem Landtag scheitern lassen und es damit den Menschen im Land zur Abstimmung freigegeben. Es ist wichtig, dass die Menschen ihre demokratischen Rechte nutzen und sich an der Volksabstimmung beteiligen.
Das in Baden-Württemberg geltende Quorum für Volksabstimmungen darf bei den Befürwortern nicht die Erwartung wecken, dass es besser sei nicht zu Wahl zu gehen, damit das Quorum nicht erreicht werde. Das Quorum bedeutet, dass ein Drittel (das entspricht ca. 2,5 Millionen) der Wahlberechtigten im Land für das Kündigungsgesetz stimmen muss, damit es in Kraft treten kann.
Sollten die Projektgegner – wider Erwarten - dieses Quorum erreichen und nur deshalb die Volksabstimmung gewinnen, weil die Befürworter davon ausgehen, dass von vorne herein genügend Menschen gegen das Gesetz stimmen, wäre das fatal. Jeder ist deshalb aufgerufen, seine Meinung zu äußern und seine Stimme abzugeben. Nur ein klares Votum ‚Für Stuttgart 21‘ und damit gegen das Kündigungsgesetz, kann zu einer Befriedung im Land beitragen.
Wer ‚FÜR‘ Stuttgart 21 ist, muss bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 mit einem ‚NEIN‘ zum Kündigungsgesetz stimmen.
Dieter Hillebrand MdL Karl-Wilhelm Röhm MdL
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